Ärzte mit Crowdinvesting-Erfahrung empfehlen, maximal 5–10 % des freien Anlagekapitals in Crowdinvesting zu investieren, Projekte sorgfältig auf Plausibilität zu prüfen und ausschließlich etablierte, BaFin-regulierte Plattformen zu nutzen. Das Risiko eines Totalverlusts muss einkalkuliert werden.

Hintergrund

Praxistipps: Diversifikation über mehrere Projekte und Plattformen streuen – nicht alles auf ein Projekt setzen. Immobilien-Crowdinvesting hat typischerweise geringere Ausfallraten als Start-up-Investments. Laufzeiten von 12–36 Monaten sind üblich – das Kapital ist während der Laufzeit gebunden. Renditeversprechen von über 10 % kritisch hinterfragen – je höher die Rendite, desto höher das Risiko. Steuerliche Aspekte beachten: Erträge müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Verluste sind mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar. Crowdinvesting ersetzt keine solide Basisanlage (ETFs, Festgeld).

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in der Existenzgründungsphase mit hohen Praxiskrediten ist Crowdinvesting nicht empfehlenswert – die Liquidität wird für den Praxisaufbau benötigt.

Ärzteversichert berät Ärzte zur ganzheitlichen Vermögensplanung und zeigt, wie Crowdinvesting in ein diversifiziertes Anlagekonzept passt.

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