Ab 2026 steigt die Nachfrage nach D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherungen) für Praxisinhaber deutlich, da zunehmende MVZ-Gründungen, verschärfte Compliance-Anforderungen und die Haftungsrisiken bei Gesellschafterstrukturen eine persönliche Managerhaftpflicht erfordern.

Hintergrund

D&O-Versicherungen schützen Geschäftsführer und Vorstände vor persönlicher Haftung für Managementfehler. Trends 2026: Die Zahl der MVZ und Praxisgesellschaften (BAG, GmbH) wächst – jeder Geschäftsführer haftet persönlich mit seinem Privatvermögen. Compliance-Verstöße (Abrechnungsbetrug, Datenschutz, Arbeitsrecht) führen zu steigenden Schadensersatzklagen. Versicherer differenzieren Prämien stärker nach Gesellschaftsform und Umsatzgröße. Deckungssummen von 500.000 € bis 3 Mio. € sind für ärztliche Gesellschaften marktüblich. Jahresprämien liegen je nach Größe bei 500–3.000 €.

Wann gilt das nicht?

Einzelpraxis-Inhaber ohne gesellschaftsrechtliche Organstellung benötigen keine D&O-Versicherung. Die Berufshaftpflicht deckt hier die ärztliche Tätigkeit ab.

Ärzteversichert prüft individuell, ob eine D&O-Versicherung für die jeweilige Praxisstruktur sinnvoll ist, und vermittelt passende Tarife.

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