Praxisinhaber mit D&O-Erfahrung raten dringend, die Versicherung vor Antritt der Geschäftsführerposition abzuschließen, auf eine ausreichende Deckungssumme (mindestens 500.000 €) zu achten und eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren zu vereinbaren.

Hintergrund

Praxistipps: Die D&O-Police sollte eine Nachhaftungsklausel enthalten – Ansprüche können auch Jahre nach dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung geltend gemacht werden. Selbstbehalt prüfen: Einige Tarife sehen einen Mindest-Selbstbehalt von 10 % vor (bei GmbH-Geschäftsführern gesetzlich vorgeschrieben: §93 Abs. 2 Satz 3 AktG analog). Deckungserweiterungen: Abwehr von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Die D&O-Versicherung sollte von der Gesellschaft bezahlt werden – das ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Ausschlüsse genau prüfen: Wissentliche Pflichtverletzungen sind nie versichert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in reiner Anstellung ohne Organstellung benötigen keine eigene D&O-Versicherung, sofern sie keine Leitungsfunktion innehaben.

Ärzteversichert vergleicht D&O-Tarife speziell für ärztliche Gesellschaften und berät zur optimalen Deckungssumme.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →