Die D&O-Versicherung schützt Praxisinhaber als Geschäftsführer oder Vorstand vor persönlicher Haftung mit dem Privatvermögen bei Managementfehlern, ist aber mit einem Selbstbehalt und dem Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzungen verbunden.
Hintergrund
Vorteile: Schutz des Privatvermögens bei Schadenersatzansprüchen aus Managementfehlern. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz). Übernahme berechtigter Forderungen bis zur Deckungssumme. Schutz bei Compliance-Verstößen, fehlerhafter Personalführung und wirtschaftlichen Fehlentscheidungen. Gesellschaft kann die Prämie als Betriebsausgabe absetzen. Nachteile: Wissentliche Pflichtverletzungen sind grundsätzlich nicht versichert. Selbstbehalt (bei GmbH-Geschäftsführern üblich: 10 % des Schadens, max. das 1,5-fache der Jahresvergütung). Rückwärtsdeckung ist oft begrenzt. Prämien steigen bei Schadenfällen. D&O ersetzt keine Berufshaftpflicht für ärztliche Behandlungsfehler.
Wann gilt das nicht?
Praxisinhaber in Einzelpraxis ohne Rechtsform-Haftung benötigen keine D&O – hier deckt die Berufshaftpflicht die wesentlichen Risiken ab.
Ärzteversichert berät zur Abgrenzung von D&O und Berufshaftpflicht und findet die passende Lösung für jede Praxisstruktur.
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