Ab 2026 beeinflussen die aktuelle Zinsentwicklung und veränderte steuerliche Rahmenbedingungen die Entscheidung zwischen Darlehen und Leasing für Praxisinvestitionen erheblich. Steigende Finanzierungskosten machen einen sorgfältigen Vergleich beider Optionen wichtiger denn je.
Hintergrund
Darlehen: Die Zinsen für Praxisdarlehen liegen 2026 bei 3,5–5,5 % je nach Laufzeit und Bonität. Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Das Eigentum geht sofort auf den Arzt über. Leasing: Leasingraten sind als Betriebsausgaben sofort voll absetzbar. Kein Eigenkapitaleinsatz nötig. Flexibilität bei Medizintechnik mit kurzen Innovationszyklen (z. B. Ultraschall, Röntgen). Aber: Über die Gesamtlaufzeit ist Leasing oft 10–20 % teurer als ein Darlehen. Die degressiv-lineare AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bleibt 2026 bestehen und macht Darlehensfinanzierung steuerlich attraktiver.
Wann gilt das nicht?
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (unter 800 €) ist weder Darlehen noch Leasing sinnvoll – diese werden sofort abgeschrieben.
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