Erfahrene Praxisinhaber empfehlen Leasing für schnell veraltende Medizintechnik (Ultraschall, Laborgeräte) mit Innovationszyklen unter 5 Jahren und Darlehen für langlebige Investitionen wie Praxisausstattung, Behandlungsstühle und Immobilien.

Hintergrund

Praxistipps: Leasingangebote immer mit der Effektivverzinsung vergleichen, nicht nur die monatliche Rate betrachten. Restwertleasing vermeiden: Am Ende der Laufzeit fallen oft hohe Nachzahlungen an. Kilometerleasing gibt es nur für Fahrzeuge, bei Medizintechnik wird mit Vollamortisation oder Teilamortisation gearbeitet. Bei Darlehen: Sondertilgungsoptionen von mindestens 5 % p.a. vereinbaren. Förderdarlehen der KfW prüfen (z. B. ERP-Gründerkredit). Steuerberater einbeziehen: Die optimale Variante hängt vom individuellen Steuersatz und der Liquiditätssituation ab. Versicherung nicht vergessen: Geleaste Geräte müssen über eine Elektronik- oder Inventarversicherung abgesichert sein.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr günstigen Anschaffungen (unter 5.000 €) lohnt sich weder ein Darlehen noch Leasing, Barkauf und Sofortabschreibung sind effizienter.

Ärzteversichert berät zur Versicherung von geleasten und finanzierten Praxisgeräten und erstellt maßgeschneiderte Konzepte.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →