Erfahrene Praxisinhaber empfehlen Leasing für schnell veraltende Medizintechnik (Ultraschall, Laborgeräte) mit Innovationszyklen unter 5 Jahren und Darlehen für langlebige Investitionen wie Praxisausstattung, Behandlungsstühle und Immobilien.
Hintergrund
Praxistipps: Leasingangebote immer mit der Effektivverzinsung vergleichen – nicht nur die monatliche Rate betrachten. Restwertleasing vermeiden: Am Ende der Laufzeit fallen oft hohe Nachzahlungen an. Kilometerleasing gibt es nur für Fahrzeuge – bei Medizintechnik wird mit Vollamortisation oder Teilamortisation gearbeitet. Bei Darlehen: Sondertilgungsoptionen von mindestens 5 % p.a. vereinbaren. Förderdarlehen der KfW prüfen (z. B. ERP-Gründerkredit). Steuerberater einbeziehen: Die optimale Variante hängt vom individuellen Steuersatz und der Liquiditätssituation ab. Versicherung nicht vergessen: Geleaste Geräte müssen über eine Elektronik- oder Inventarversicherung abgesichert sein.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr günstigen Anschaffungen (unter 5.000 €) lohnt sich weder ein Darlehen noch Leasing – Barkauf und Sofortabschreibung sind effizienter.
Ärzteversichert berät zur Versicherung von geleasten und finanzierten Praxisgeräten und erstellt maßgeschneiderte Konzepte.
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