Ärzte mit DSGVO-Bußgelderfahrung empfehlen verschlüsselte E-Mail-Kommunikation (z. B. KIM – Kommunikation im Medizinwesen), regelmäßige Datenschutzschulungen für das gesamte Praxisteam und die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bei mehr als 20 Mitarbeitern, die Patientendaten verarbeiten.

Hintergrund

Praxistipps: Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit allen externen Dienstleistern abschließen (IT-Support, Cloud-Anbieter, Abrechnungsdienstleister, Labore). Patientenakten: Aufbewahrungsfristen beachten (10 Jahre nach §630f BGB) und danach sicher vernichten. Datenschutzerklärung für Patienten bereithalten (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO). Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Bei Datenpannen: 72-Stunden-Meldefrist an die Aufsichtsbehörde einhalten. Kooperative Haltung bei behördlichen Prüfungen kann bußgeldmindernd wirken.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich papierbasiert arbeiten, haben geringere digitale Datenschutzanforderungen, müssen aber die physische Sicherheit der Akten gewährleisten.

Ärzteversichert vermittelt Cyberversicherungen mit integriertem DSGVO-Rechtsschutz und unterstützt bei der Absicherung gegen Datenschutzbußgelder.

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