Erfahrene Praxisinhaber empfehlen einen pragmatischen DSGVO-Ansatz: ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis anlegen, das Praxisteam jährlich schulen und bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten benennen. Perfektion ist nicht nötig – Dokumentation und Nachweisbarkeit zählen.
Hintergrund
Praxistipps: Verarbeitungsverzeichnis mit allen datenbezogenen Prozessen erstellen (KBV-Vorlagen nutzen). Einwilligungserklärungen standardisieren und regelmäßig aktualisieren. Patientenkommunikation per E-Mail nur verschlüsselt (KIM oder gleichwertige Lösung). Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern abschließen (IT, Labor, Abrechnung). Löschkonzept implementieren: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen systematisch löschen. Datenschutz-Folgenabschätzung für neue digitale Dienste (ePA-Anbindung, Telemedizin) durchführen. Datenpannen-Protokoll vorbereiten: Im Ernstfall muss innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne elektronische Datenverarbeitung haben vereinfachte Anforderungen, müssen aber die grundlegenden DSGVO-Pflichten einhalten.
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