Die DSGVO schützt hochsensible Patientendaten und stärkt das Vertrauen zwischen Arzt und Patient, verursacht aber erheblichen bürokratischen Aufwand, laufende Kosten für Datenschutzbeauftragte und das Risiko empfindlicher Bußgelder bei Verstößen.

Hintergrund

Vorteile: Einheitlicher Datenschutzstandard in der gesamten EU. Stärkung der Patientenrechte (Auskunft, Löschung, Datenportabilität). Qualitätsanreiz: Strukturierte Datenschutzprozesse verbessern auch die Praxisorganisation. Rechtssicherheit durch klare Regeln. Wettbewerbsvorteil: Patienten bevorzugen Praxen mit vorbildlichem Datenschutz. Nachteile: Hoher Dokumentationsaufwand (Verarbeitungsverzeichnis, DSFA, Einwilligungen). Kosten für externen Datenschutzbeauftragten (2.000–5.000 € jährlich). Unsicherheit bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Bußgeldrisiko bei Verstößen – bis zu 20 Mio. €. Zusätzlicher Zeitaufwand, der von der Patientenversorgung abgeht.

Wann gilt das nicht?

Die DSGVO gilt ausnahmslos für jede Arztpraxis, die personenbezogene Daten verarbeitet – es gibt keine Bagatellgrenze für Gesundheitsdaten.

Ärzteversichert empfiehlt eine Cyberversicherung mit DSGVO-Rechtsschutz als Ergänzung zum Datenschutzkonzept jeder Praxis.

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