Ab 2026 bleiben Denkmalschutz-Immobilien für Ärzte steuerlich attraktiv: Die erhöhte Abschreibung für Sanierungskosten nach §7i EStG (Vermieter) und §10f EStG (Eigennutzer) wird fortgeführt, ergänzt durch KfW-Förderprogramme für energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
Hintergrund
Denkmalschutz-AfA: Vermieter können Sanierungskosten über 12 Jahre mit je 9 % (erste 8 Jahre) und 7 % (weitere 4 Jahre) abschreiben – insgesamt 100 % der Sanierungskosten. Eigennutzer setzen 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre ab (9 % jährlich). Neuerungen 2026: KfW-Förderung für energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude mit zinsgünstigen Darlehen. Strengere Denkmalschutzauflagen in einigen Bundesländern erhöhen die Sanierungskosten. Für Ärzte mit hohem Steuersatz (42–45 %) bieten Denkmalimmobilien erhebliche Steuerersparnisse.
Wann gilt das nicht?
Die Denkmal-AfA gilt nur für behördlich genehmigte Sanierungsmaßnahmen. Nicht genehmigte Umbauarbeiten oder reine Modernisierungen ohne Denkmalschutzbezug sind nicht begünstigt.
Ärzteversichert berät zur Absicherung von Denkmalimmobilien mit passender Gebäude- und Haftpflichtversicherung.
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