Ärzte mit Denkmalschutz-Immobilien empfehlen, vor dem Kauf ein unabhängiges Gutachten zu den Sanierungskosten einzuholen, die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde genau zu prüfen und einen Puffer von mindestens 20 % auf die kalkulierten Sanierungskosten einzuplanen.

Hintergrund

Praxistipps: Vor dem Kauf die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde einholen – ohne diese Bescheinigung keine Sonder-AfA nach §7i EStG. Standort prüfen: Denkmalimmobilien in gefragten Lagen (Universitätsstädte, Großstädte) bieten höhere Wertsteigerung und bessere Vermietbarkeit. Sanierungskosten realistisch kalkulieren – Denkmalschutzauflagen verteuern Baumaßnahmen um 30–50 % gegenüber Standardsanierungen. Bauträger kritisch prüfen: Referenzen einholen, Fertigstellungsgarantie verlangen. Steuerberater frühzeitig einbinden: Die steuerliche Gestaltung muss vor dem Kaufvertrag stehen. Finanzierung separat von der Praxisfinanzierung aufsetzen.

Wann gilt das nicht?

Bei Denkmalimmobilien in strukturschwachen Regionen überwiegt das Leerstandsrisiko häufig die steuerlichen Vorteile.

Ärzteversichert berät zur Absicherung von Denkmalimmobilien und empfiehlt passende Gebäude-, Haftpflicht- und Mietausfallversicherungen.

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