Denkmalschutz-Immobilien bieten Ärzten mit hohem Steuersatz erhebliche Steuervorteile durch die Sonder-AfA (100 % der Sanierungskosten absetzbar), bergen aber hohe Sanierungskosten, eingeschränkte Gestaltungsfreiheit und das Risiko unerwarteter Auflagen.

Hintergrund

Vorteile: Steuerersparnis: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und 200.000 € Sanierungskosten ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 84.000 €. Wertsteigerung durch Sanierung in guter Lage. Inflationsschutz durch Sachwertanlage. Mieteinnahmen als passive Einkommensquelle. Kulturhistorischer Wert und repräsentative Nutzung möglich. Nachteile: Hohe Gesamtinvestition (Kaufpreis plus Sanierung). Sanierungskosten schwer kalkulierbar – Überraschungen bei Altbausubstanz. Eingeschränkte bauliche Freiheit durch Denkmalschutzauflagen. Längere Sanierungsdauer (12–24 Monate). Abhängigkeit von der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Höhere Instandhaltungskosten im laufenden Betrieb.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit niedrigem Steuersatz (unter 35 %) oder geringem Eigenkapital sind Denkmalimmobilien steuerlich weniger attraktiv.

Ärzteversichert berät zur Gebäudeversicherung für Denkmalimmobilien mit ihrem besonderen Versicherungswert und Denkmalschutzauflagen.

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