Ab 2026 erweitern mehrere BU-Versicherer ihre Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) und passen sie an aktuelle beamtenrechtliche Regelungen an, sodass verbeamtete Ärzte (z. B. Amtsärzte, Universitätsmediziner) einen verbesserten Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit erhalten.
Hintergrund
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Ergänzung zur BU-Versicherung speziell für Beamte. Wird ein verbeamteter Arzt vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft, leistet der BU-Versicherer ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit. Neuerungen 2026: Mehr Versicherer akzeptieren auch die begrenzte Dienstfähigkeit als Leistungsauslöser. Einige Tarife verzichten bei Dienstunfähigkeit auf die abstrakte Verweisung. Die Nachversicherungsgarantie wird bei Beförderungen im Beamtenverhältnis ausgeweitet. Prämien für DU-Klauseln bleiben stabil, da verbeamtete Ärzte ein geringes Risikoprofil aufweisen.
Wann gilt das nicht?
Nicht verbeamtete Ärzte (Angestellte, Niedergelassene) benötigen keine DU-Klausel – für sie ist die klassische BU-Versicherung mit ärztespezifischer Tätigkeitsklausel relevant.
Ärzteversichert vergleicht BU-Tarife mit DU-Klausel speziell für verbeamtete Ärzte und berät zur optimalen Absicherung.
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