Verbeamtete Ärzte empfehlen, die Dienstunfähigkeitsklausel bereits bei Abschluss der BU-Versicherung einzuschließen, da eine nachträgliche Ergänzung in den meisten Tarifen nicht möglich oder mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden ist.
Hintergrund
Praxistipps: DU-Klausel-Qualität prüfen – echte DU-Klausel bedeutet: Der Versicherer leistet, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt, ohne eigene Nachprüfung. Qualifizierte DU-Klausel: Versicherer behält sich eine eigene Prüfung vor – weniger vorteilhaft. Absicherungshöhe: Mindestens 60–70 % des Nettoeinkommens, abzüglich der Ruhegehaltsansprüche des Dienstherrn. Ruhegehalt prüfen: In den ersten 5 Dienstjahren besteht nur ein Mindest-Ruhegehalt – BU-Absicherung ist hier besonders wichtig. Nachversicherungsgarantie nutzen: Bei Gehaltserhöhung oder Beförderung die BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung anpassen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Angestelltenverhältnis ohne Beamtenstatus sollten auf eine gute BU-Definition mit Verzicht auf abstrakte Verweisung achten statt auf eine DU-Klausel.
Ärzteversichert berät verbeamtete Ärzte zur Kombination von DU-Klausel und beamtenrechtlicher Versorgung.
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