Der größte Vorteil eines Dienstwagens für angestellte Ärzte ist die steuerliche Ersparnis durch Gehaltsumwandlung, da Leasingrate, Versicherung und Wartung brutto vom Gehalt abgezogen werden und nur der geldwerte Vorteil versteuert wird. Gleichzeitig entfallen private Anschaffungs- und Unterhaltskosten für ein eigenes Fahrzeug.
Hintergrund
Zu den weiteren Vorteilen zählen Rundum-Sorglos-Pakete mit Versicherung, Wartung und Reifenwechsel sowie die Möglichkeit, alle zwei bis drei Jahre ein neues Fahrzeug zu fahren. Der Nachteil: Die Bindung an den Arbeitgeber steigt, da der Dienstwagen bei Kündigung zurückgegeben werden muss. Der geldwerte Vorteil (1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % pro Entfernungskilometer) kann bei hochpreisigen Fahrzeugen und langem Arbeitsweg erheblich sein. Zudem reduziert die Gehaltsumwandlung das sozialversicherungspflichtige Einkommen – was sich negativ auf Elterngeld, Krankengeld und Versorgungswerksansprüche auswirken kann.
Wann gilt das nicht?
Für niedergelassene Ärzte gibt es keinen Dienstwagen im engeren Sinne – hier wird ein Praxisfahrzeug über die Betriebsausgaben abgesetzt. Auch bei sehr kurzen Arbeitswegen und geringer Privatnutzung überwiegen häufig die Nachteile der pauschalen Besteuerung.
Ärzteversichert analysiert für Ärzte individuell, ob ein Dienstwagen oder ein privates Fahrzeug unter Berücksichtigung aller steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte die wirtschaftlichere Lösung darstellt.
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