Ärzte, die regelmäßig DiGA verordnen, berichten überwiegend positiv über die Therapiebegleitung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Rückenschmerzen und Depressionen – vorausgesetzt, die Anwendung wird gezielt ausgewählt und der Patient entsprechend aufgeklärt. Die höchste Adhärenz zeigen Patienten, die eine strukturierte Einführung durch das Praxisteam erhalten.
Hintergrund
Erfahrene Verordner empfehlen, sich auf zwei bis drei DiGA zu spezialisieren, deren Evidenz und Funktionsweise man genau kennt, statt das gesamte Verzeichnis abzudecken. Die Integration der DiGA-Daten in das Praxisverwaltungssystem (PVS) spart Zeit bei Folgekonsultationen. Wichtig: Die Verordnung erfolgt über das Muster 16 (Kassenrezept) mit der PZN der jeweiligen DiGA. Privatversicherte erhalten die DiGA häufig über Erstattungsanträge bei ihrer PKV. Ärzte sollten dokumentieren, warum eine bestimmte DiGA gewählt wurde, um bei Rückfragen der Kasse abgesichert zu sein.
Wann gilt das nicht?
Bei Patienten mit geringer digitaler Kompetenz oder fehlendem Smartphone-Zugang ist die DiGA-Verordnung wenig sinnvoll. Auch bei akuten Erkrankungen ersetzen DiGA keine unmittelbare ärztliche Behandlung.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Praxisorganisation rund um DiGA-Verordnungen und deren versicherungstechnische Absicherung.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →