Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erweitern das Therapiespektrum von Ärzten um evidenzbasierte, erstattungsfähige Software-Lösungen, die Patienten zwischen den Praxisbesuchen strukturiert begleiten. Der größte Vorteil liegt in der messbaren Verbesserung der Therapieadhärenz bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas und psychischen Störungen.

Hintergrund

Zu den Vorteilen zählen die niedrigschwellige Verordnung per Kassenrezept, die Kostenübernahme durch GKV und viele PKV-Tarife sowie die Möglichkeit, Therapiefortschritte digital zu monitoren. Ärzte sparen Konsultationszeit, wenn Patienten zwischen Terminen eigenständig an ihrer Gesundheit arbeiten. Nachteile sind die oft mangelhafte Integration in bestehende Praxisverwaltungssysteme, der Zeitaufwand für die Patientenaufklärung und die heterogene Evidenzlage – nicht alle gelisteten DiGA verfügen über belastbare Langzeitstudien. Zudem variiert die Erstattungspraxis der PKV-Tarife erheblich.

Wann gilt das nicht?

Bei Patienten ohne Smartphone oder mit erheblichen Einschränkungen der digitalen Kompetenz sind DiGA nicht sinnvoll einsetzbar. Auch bei akuten oder lebensbedrohlichen Erkrankungen ersetzen sie keine unmittelbare ärztliche Intervention.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Bewertung, welche DiGA-Verordnungen für das eigene Fachgebiet sinnvoll sind und wie die Erstattung in verschiedenen PKV-Tarifen geregelt ist.

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