Niedergelassene Ärzte, die das Digitale-Versorgung-Gesetz frühzeitig umgesetzt haben, berichten von einer spürbaren Effizienzsteigerung im Praxisalltag – insbesondere durch Videosprechstunden und die digitale Befundübermittlung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer schrittweisen Einführung und der Schulung des gesamten Praxisteams.

Hintergrund

Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, zunächst die Videosprechstunde für Folgetermine und Befundbesprechungen einzusetzen, bevor komplexere DVG-Elemente wie DiGA-Verordnungen oder ePA-Integration hinzukommen. Die neuen EBM-Ziffern für telemedizinische Leistungen sollten konsequent abgerechnet werden – viele Praxen verschenken hier Honorar. Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Zeitaufwands für die TI-Anbindung: Mindestens zwei bis drei Wochen Vorlauf mit dem PVS-Anbieter einplanen. Praxen, die frühzeitig auf zertifizierte Konnektoren umgestellt haben, sparen langfristig Support-Kosten.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne GKV-Zulassung sind von den meisten DVG-Vorgaben nicht direkt betroffen. Allerdings erwarten auch PKV-Versicherte zunehmend digitale Kommunikationswege, sodass eine freiwillige Umsetzung wettbewerblich sinnvoll sein kann.

Ärzteversichert berät Ärzte zur versicherungstechnischen Absicherung der Digitalisierung, einschließlich Cyber-Versicherung und Haftungsfragen bei Telemedizin.

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