Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bietet niedergelassenen Ärzten den Vorteil zusätzlicher Vergütungsmöglichkeiten durch telemedizinische Leistungen, eine effizientere Patientenkommunikation und den Zugang zu digitalen Therapietools wie DiGA. Dem stehen Investitionskosten, Umstellungsaufwand und neue Dokumentationspflichten gegenüber.
Hintergrund
Zu den konkreten Vorteilen zählen neue EBM-Ziffern für Videosprechstunden und Telekonsile, die Möglichkeit zur DiGA-Verordnung als erweitertes Therapieangebot sowie die perspektivische Zeitersparnis durch die elektronische Patientenakte. Die TI-Pauschale kompensiert einen Teil der technischen Investitionen. Nachteile sind die erheblichen Anfangsinvestitionen für TI-Konnektor, zertifizierte Software und Schulungen (geschätzt 3.000–8.000 € pro Praxis), der laufende Wartungsaufwand und die Abhängigkeit von funktionierender Technik im Praxisalltag. Bei Systemausfällen drohen Abrechnungsausfälle und Haftungsrisiken.
Wann gilt das nicht?
Ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte sind von den DVG-Pflichten weitgehend befreit. Auch Praxen in strukturschwachen Gebieten mit unzuverlässiger Internetverbindung können Ausnahmeregelungen beantragen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Kosten-Nutzen-Analyse der DVG-Umsetzung und berät zur passenden Cyber-Versicherung für die zunehmend digitalisierte Praxis.
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