Die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge bietet Praxismitarbeitern den Vorteil steuer- und sozialversicherungsfreier Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine garantierte lebenslange Rente im Alter. Für Praxisinhaber als Arbeitgeber sind die Beiträge vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.
Hintergrund
Weitere Vorteile: Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung macht die Direktversicherung für MFA und Praxispersonal besonders attraktiv. Die Verwaltung ist im Vergleich zu anderen bAV-Durchführungswegen unkompliziert, da der Versicherer den Großteil übernimmt. Nachteile sind die eingeschränkte Flexibilität – das Kapital ist bis zum 62. Lebensjahr gebunden, Kündigungen sind nur mit Verlusten möglich. In der Auszahlungsphase fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (rund 18 % bei GKV-Versicherten), was die Nettorendite erheblich schmälert. Zudem reduziert die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Brutto, was niedrigere Ansprüche bei Krankengeld und gesetzlicher Rente bedeutet.
Wann gilt das nicht?
Für Praxisinhaber selbst ist die Direktversicherung als Selbstständige nicht nutzbar – hier sind Versorgungswerk und Rürup-Rente die Alternativen. PKV-Versicherte Mitarbeiter profitieren stärker, da die GKV-Beitragsbelastung in der Auszahlung entfällt.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur optimalen bAV-Strategie und prüft, ob Direktversicherung oder alternative Durchführungswege für das Praxisteam vorteilhafter sind.
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