Das ärztliche Versorgungswerk bietet im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) in der Regel höhere Rentenleistungen bei gleichen Beiträgen, da es kapitalgedeckt arbeitet und keine versicherungsfremden Leistungen wie Mütterrente oder Grundrente mitfinanzieren muss. Ärzte profitieren zudem von einer berufsständischen Gemeinschaft mit auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen.
Hintergrund
Vorteile des Versorgungswerks: höhere Rendite auf eingezahlte Beiträge (historisch 3–4 % p.a.), integrierte Berufsunfähigkeitsrente ohne separate BU-Versicherung und flexible Höherzahlungsmöglichkeiten. Vorteile der DRV: volle Portabilität bei Berufswechsel, Rehabilitationsleistungen, Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie die Grundrente bei niedrigen Einkommen. Der größte Nachteil des Versorgungswerks ist die fehlende Übertragbarkeit bei Wechsel in eine nichtärztliche Tätigkeit – die Ansprüche bleiben zwar erhalten, aber die Beitragszahlung endet.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Kammermitgliedschaft (etwa bei ausländischer Approbation ohne Kammerzugehörigkeit) können kein Versorgungswerk nutzen. Auch bei sehr kurzer ärztlicher Tätigkeit kann die DRV durch ihre Mindestversicherungszeit-Regelungen vorteilhafter sein.
Ärzteversichert analysiert für Ärzte die individuelle Vorteilhaftigkeit von DRV und Versorgungswerk und entwickelt eine maßgeschneiderte Altersvorsorgestrategie.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →