Ab 2026 wird das E-Rezept auf Betäubungsmittelverordnungen (BtM), Hilfsmittelverordnungen und Verordnungen häuslicher Krankenpflege ausgeweitet, sodass Ärzte nahezu alle Verordnungsarten digital über die Telematikinfrastruktur abwickeln können. Die bisherige Beschränkung auf Arzneimittelverordnungen entfällt schrittweise.

Hintergrund

Die stufenweise Ausweitung sieht vor, dass BtM-Rezepte ab dem zweiten Quartal 2026 elektronisch ausgestellt werden müssen – die bisherige dreiteilige Papiervariante entfällt. Hilfsmittelverordnungen folgen im dritten Quartal. Für Ärzte bedeutet das eine einheitliche digitale Verordnungsplattform mit automatischer Prüfung auf Wechselwirkungen und Dosierungsfehler. Die PVS-Anbieter sind verpflichtet, die entsprechenden Updates bereitzustellen. Neu ist auch die Möglichkeit, E-Rezepte für Privatversicherte auszustellen – bisher war das System auf GKV-Versicherte beschränkt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne funktionierenden TI-Anschluss können vorübergehend auf Papierrezepte ausweichen, müssen aber mit Honorarabzügen rechnen. Für Privatrezepte außerhalb der PKV-E-Rezept-Plattform gilt weiterhin die Papiervariante.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die technischen und organisatorischen Anforderungen der E-Rezept-Erweiterung und berät zur Absicherung gegen Ausfallrisiken der Telematikinfrastruktur.

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