Ab 2026 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) um eine automatisierte Nachmeldefunktion und standardisierte Stornierungsmöglichkeiten erweitert, sodass Korrekturen ohne erneute Patientenvorstellung möglich werden. Der Papier-Durchschlag für Arbeitgeber entfällt damit endgültig – Arbeitgeber rufen die eAU ausschließlich digital bei der Krankenkasse ab.
Hintergrund
Die erweiterte eAU-Funktionalität umfasst drei wesentliche Neuerungen: Erstens können Ärzte Folge-AU-Bescheinigungen nun auch telemedizinisch ausstellen, wenn eine persönliche Untersuchung medizinisch nicht erforderlich ist. Zweitens wird eine standardisierte Schnittstelle für die Stornierung fehlerhafter eAU eingeführt. Drittens wird die Übermittlung an Krankenkassen auf Echtzeit umgestellt – bisher konnte es bis zu 48 Stunden dauern. Der Patientendurchschlag bleibt in digitaler Form erhalten und ist über die ePA abrufbar.
Wann gilt das nicht?
Für Privatversicherte gelten die eAU-Regelungen nicht, da PKV-Versicherte weiterhin eine AU-Bescheinigung für ihren Arbeitgeber und die Versicherung in Papier- oder individueller Digitalform benötigen. Auch bei Systemausfällen greift eine Übergangsregelung mit Papier-AU.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die technischen Anforderungen der eAU-Erweiterung und die Auswirkungen auf Haftung und Dokumentationspflichten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →