Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) reduziert den Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis erheblich, da der dreifache Papierdurchschlag entfällt und die Übermittlung an die Krankenkasse automatisiert erfolgt. Patienten müssen keine Bescheinigung mehr an den Arbeitgeber senden, was Streitigkeiten über verspätete Krankmeldungen verringert.

Hintergrund

Zu den Vorteilen zählen die Fälschungssicherheit der digitalen Bescheinigung, die automatische Archivierung in der Praxissoftware und die schnellere Bearbeitung durch Krankenkassen. Der Versand erfolgt in Echtzeit über die Telematikinfrastruktur. Nachteile: Die Abhängigkeit von funktionierender TI-Technik ist erheblich – bei Konnektorausfällen können eAU nicht versendet werden. Es besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko bei fehlerhafter Übermittlung, da nachträgliche Korrekturen aufwändiger sind als beim Papierprozess. Zudem sehen Datenschützer die zentrale Speicherung von Krankheitsdaten kritisch.

Wann gilt das nicht?

Für Privatversicherte gibt es kein eAU-System – hier wird weiterhin eine klassische AU-Bescheinigung ausgestellt. Bei Systemausfällen greifen Notfallregelungen, die eine Papier-AU erlauben.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Absicherung gegen technische Ausfallrisiken und Haftungsfragen bei der elektronischen Krankmeldung.

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