Ab 2026 werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) neue Ziffern für telemedizinische Leistungen, Präventionsberatung und chronische Schmerztherapie eingeführt sowie bestehende Punktwerte um durchschnittlich 3,5 % angehoben. Für niedergelassene Ärzte ergeben sich dadurch veränderte Abrechnungsmöglichkeiten und potenzielle Honorarsteigerungen.

Hintergrund

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Ausweitung der Videosprechstunden-Ziffern, die nun auch für Erstgespräche abrechenbar werden, sowie neue Zuschlagsziffern für die Integration digitaler Anwendungen in die Behandlung. Der Orientierungspunktwert steigt auf voraussichtlich 12,5 Cent. Zudem werden die Chroniker-Pauschalen (EBM 03220/03221) aufgewertet und die extrabudgetären Leistungen um weitere Präventionsziffern ergänzt. Ärzte sollten ihre Abrechnungssoftware aktualisieren und das Praxisteam zu den neuen Ziffern schulen.

Wann gilt das nicht?

Privatärztlich tätige Ärzte rechnen nach GOÄ ab und sind von EBM-Änderungen nicht betroffen. Auch Ärzte ohne KV-Zulassung (etwa in Kliniken) nutzen den EBM nur für ambulante Notfallbehandlungen.

Ärzteversichert informiert Ärzte regelmäßig über EBM-Änderungen und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Praxisplanung.

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