Die EBM-Abrechnung bietet niedergelassenen Ärzten den Vorteil einer kalkulierbaren Honorarbasis durch festgelegte Punktwerte und Quartalsabrechnungen, wobei extrabudgetäre Leistungen wie DMP, Prävention und Impfungen ohne Budgetobergrenze vergütet werden. Gleichzeitig sichert das System eine Grundlast an GKV-Patienten.
Hintergrund
Vorteile des EBM-Systems: standardisierte Leistungsbeschreibung, automatisierte Abrechnung über die KV, regelmäßige Punktwertanpassungen und die Möglichkeit, durch Fallzahlsteigerung und Ziffernoptimierung das Honorar zu steigern. Nachteile sind die Budgetierung durch das Regelleistungsvolumen (RLV), die das Honorar pro Arzt deckelt, die Komplexität des Ziffernkatalogs mit über 5.000 Positionen und die regelmäßigen Änderungen, die eine laufende Fortbildung erfordern. Die Vergütung liegt bei vielen Leistungen unter dem betriebswirtschaftlich notwendigen Niveau, weshalb Praxen auf einen PKV-Patientenanteil angewiesen sind.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen rechnen ausschließlich nach GOÄ ab. Auch ermächtigte Krankenhausärzte haben einen eingeschränkten EBM-Zugang und können nur bestimmte Ziffern nutzen.
Ärzteversichert berät Ärzte zur wirtschaftlichen Balance zwischen EBM- und GOÄ-Abrechnung und den versicherungstechnischen Aspekten der Praxisplanung.
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