Ab 2026 werden die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) schrittweise um NFC-Funktionalität erweitert, sodass Patienten sich künftig kontaktlos in der Praxis identifizieren können, und die GesundheitsID als digitale Alternative zur physischen Karte eingeführt. Für Arztpraxen bedeutet das neue Kartenlesegeräte und angepasste Softwareprozesse.

Hintergrund

Die GesundheitsID ermöglicht es Patienten, sich per Smartphone in der Praxis zu identifizieren – ohne physische eGK. Arztpraxen benötigen dafür NFC-fähige Kartenterminals oder eine App-basierte Authentifizierungslösung. Die bisherigen Kontaktchip-Karten bleiben übergangsweise gültig, werden aber nicht mehr neu ausgegeben. Für Ärzte ändert sich der Einleseprozess: Statt Karte einstecken erfolgt das Auflegen oder die digitale Identifikation. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten die GesundheitsID bis Ende 2026 bereitzustellen. Die Kosten für neue Kartenterminals werden über die TI-Pauschale teilweise erstattet.

Wann gilt das nicht?

Privatversicherte nutzen keine eGK – die PKV-Identifikation erfolgt über eigene digitale oder physische Nachweise. Auch Bestandskarten mit Kontaktchip bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die technischen Anforderungen des eGK-Updates und berät zur kostenoptimalen Umstellung der Praxis-IT.

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