Zahnärzte mit Eigenlabor berichten, dass die größten Schadensfälle nicht durch Feuer oder Einbruch entstehen, sondern durch Maschinenbruch an CAD/CAM-Fräseinheiten und Wasserschäden an empfindlichen Materialien. Eine jährliche Anpassung der Deckungssumme an den aktuellen Gerätewert ist daher unverzichtbar.
Hintergrund
Erfahrene Kolleginnen und Kollegen empfehlen, die Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzbaustein aufzunehmen, da ein Laborausfall über mehrere Wochen erhebliche Umsatzeinbußen verursacht. Die Deckung sollte den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert (Neuwert) abbilden, nicht den Zeitwert. Bei CAD/CAM-Geräten ist eine Allgefahrendeckung sinnvoll, die auch Bedienfehler und Softwaremängel einschließt. Ein häufiger Fehler: Die Produkthaftung für im Eigenlabor gefertigte Werkstücke wird vergessen – diese muss gesondert versichert werden, da die Berufshaftpflicht hier oft nicht greift.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte ohne Eigenlabor benötigen keine spezielle Laborversicherung. Bei sehr kleinen Laboren mit ausschließlich manuellem Equipment kann eine erweiterte Praxisinhaltsversicherung ausreichend sein.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Versicherungsbedarf von Zahnärzten mit Eigenlabor und optimiert bestehende Policen hinsichtlich Deckungsumfang und Prämie.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →