Ärzte, die eine Einliegerwohnung erfolgreich steuerlich nutzen, achten konsequent auf einen fremdüblichen Mietvertrag, eine saubere Trennung der Kosten zwischen Eigen- und Mietwohnung und die Einhaltung der 66 %-Mietgrenze bei Vermietung an Angehörige. Die häufigsten Fehler betreffen zu niedrige Mieten und fehlende Nebenkostenabrechnungen.

Hintergrund

Erfahrene Kolleginnen und Kollegen empfehlen, den Mietvertrag mit Angehörigen genauso zu gestalten wie mit fremden Dritten – inklusive Kautionsvereinbarung, Nebenkostenabrechnung und regelmäßiger Mietanpassung. Die Miete sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, um den vollen Werbungskostenabzug zu sichern. Renovierungs- und Sanierungskosten sollten dokumentiert und klar der vermieteten Einheit zugeordnet werden. Ein Tipp: Die degressive AfA für Neubauten mit der Sonderabschreibung nach §7b EStG kombinieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann gilt das nicht?

Bei Eigennutzung oder Leerstand der Einliegerwohnung entfällt der steuerliche Vorteil vollständig. Auch bei Liebhaberei-Verdacht (keine Gewinnerzielungsabsicht über 30 Jahre) kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug versagen.

Ärzteversichert vermittelt Ärzten spezialisierte Steuer- und Immobilienberater für die optimale Gestaltung von Einliegerwohnungs-Konzepten.

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