Eine vermietete Einliegerwohnung bietet Ärzten den Vorteil, dass Abschreibung (AfA), Zinsen und Instandhaltungskosten als Werbungskosten die Steuerlast senken, während gleichzeitig Mieteinnahmen als zusätzliche Einnahmequelle und Vermögensaufbau durch Immobilienwertsteigerung entstehen. Bei hohem Grenzsteuersatz wirkt der Steuervorteil besonders stark.
Hintergrund
Vorteile: Die AfA (2 % linear oder 5 % degressiv bei Neubauten) mindert das zu versteuernde Einkommen über Jahrzehnte. Darlehenszinsen sind voll absetzbar, und die Vermietung an Angehörige (mindestens 66 % der Vergleichsmiete) ermöglicht familieninterne Steueroptimierung. Nachteile: Das gebundene Eigenkapital fehlt für andere Investments, die Verwaltung erfordert Aufwand (Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung), und Mietausfallrisiken bestehen insbesondere bei Fremdvermietung. Steuerlich negative Einkünfte aus Vermietung können zudem den Progressionsvorbehalt bei bestimmten Sozialleistungen beeinflussen.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzzeitiger Vermietung über Plattformen (Airbnb) gelten besondere steuerliche Regeln und mögliche gewerbliche Einkünfte. Auch bei vollständiger Eigennutzung entfallen sämtliche Steuervorteile.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Integration von Immobilieninvestments in die Gesamtvermögensstrategie und empfiehlt passende Finanzierungs- und Versicherungslösungen.
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