Erfahrene Praxisinhaber erstellen monatliche EÜR-Auswertungen, um die Liquidität der Praxis laufend im Blick zu behalten und steuerliche Vorauszahlungen realistisch zu kalkulieren, statt erst zum Jahresende mit Überraschungen konfrontiert zu werden. Die größte Fehlerquelle ist die fehlende Trennung zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben.

Hintergrund

Ein bewährter Tipp: Ein separates Geschäftskonto für alle Praxiseinnahmen und -ausgaben führen, um die Zuordnung zu erleichtern. Belege sollten direkt digital erfasst werden – moderne Buchhaltungssoftware erkennt Belege per Scan und ordnet sie automatisch zu. Das Zufluss-/Abflussprinzip der EÜR bietet Gestaltungsmöglichkeiten: Größere Ausgaben (Praxisgeräte, Fortbildungen) können gezielt zum Jahresende getätigt werden, um den Gewinn zu senken. Umgekehrt können Rechnungen an Privatpatienten erst im Folgejahr gestellt werden, um Einnahmen zu verschieben.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit MVZ-GmbH oder Praxis-GmbH müssen bilanzieren und können die EÜR nicht nutzen. Auch bei einer freiwilligen Bilanzierung entfällt die EÜR-Option.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der finanziellen Praxisplanung und vermittelt auf Arztpraxen spezialisierte Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister.

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