Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bietet niedergelassenen Ärzten den Vorteil einer deutlich einfacheren Gewinnermittlung als die doppelte Buchführung, da lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und keine Bilanz erstellt werden muss. Das spart Steuerberaterkosten und Verwaltungsaufwand erheblich.
Hintergrund
Der größte Vorteil der EÜR ist das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen werden erst bei Zahlungseingang versteuert, Ausgaben erst bei Abfluss berücksichtigt. Das ermöglicht eine gezielte Steuerung des Gewinns durch zeitliche Verschiebung von Rechnungsstellungen und Investitionen. Weitere Vorteile: keine Inventur, keine Abgrenzungsposten, geringere Anforderungen an die Buchhaltungsorganisation. Nachteile: Die EÜR gibt keinen vollständigen Überblick über die Vermögenslage der Praxis, was bei Kreditverhandlungen mit Banken problematisch sein kann. Forderungsausfälle werden nicht erfasst, und die vereinfachte Darstellung kann die wirtschaftliche Situation verzerren.
Wann gilt das nicht?
Praxis-GmbHs und MVZ in Kapitalgesellschaftsform müssen bilanzieren. Auch bei freiwilliger Bilanzierung (etwa für Bankgespräche) entfällt die EÜR-Möglichkeit.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Gewinnermittlungsmethode und den Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Versicherungsgestaltung.
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