Praxisinhaber, die einen Schadensfall mit ihrer Elektronikversicherung erlebt haben, berichten überwiegend von schneller und unkomplizierter Regulierung – vorausgesetzt, die Deckungssumme war aktuell und alle Geräte waren inventarisiert. Die häufigsten Schadensfälle sind Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag und Hardwaredefekte an Servern.

Hintergrund

Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, eine jährliche Inventarliste aller elektronischen Geräte mit Anschaffungswert und -datum zu führen und die Deckungssumme entsprechend anzupassen. USV-Anlagen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) und Überspannungsschutz senken nicht nur das Schadensrisiko, sondern führen bei manchen Versicherern zu Prämienrabatten. Wichtig: Die Police sollte Neuwertentschädigung (nicht Zeitwert) vorsehen und auch Datenwiederherstellungskosten abdecken. Ein häufiger Fehler: Mobile Geräte wie Laptops und Tablets, die auch außerhalb der Praxis genutzt werden, sind nicht automatisch mitversichert.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich mit gemieteten oder geleasten Geräten arbeiten, benötigen keine eigene Elektronikversicherung – hier liegt die Versicherungspflicht beim Vermieter. Auch Geräte mit Herstellergarantie können Doppelversicherungen verursachen.

Ärzteversichert erstellt für Praxisinhaber individuelle Elektronik-Versicherungskonzepte und optimiert bestehende Policen hinsichtlich Deckungsumfang und Prämie.

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