Ab 2026 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) um die Möglichkeit der telemedizinischen Ausstellung bei Folgebescheinigungen und eine Echtzeit-Übermittlung an Krankenkassen erweitert, die bisherige Verzögerung von bis zu zwei Werktagen entfällt damit. Arztpraxen benötigen dafür aktuelle PVS-Versionen mit TI-2.0-Kompatibilität.
Hintergrund
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Folge-AU-Bescheinigungen dürfen ab 2026 auch per Videosprechstunde ausgestellt werden, sofern der Patient dem behandelnden Arzt bereits persönlich bekannt ist. Die Übermittlung erfolgt in Echtzeit über die TI, statt wie bisher im Batch-Verfahren. Eine standardisierte Stornierungsfunktion ermöglicht die schnelle Korrektur fehlerhafter Bescheinigungen. Die PVS-Anbieter sind verpflichtet, entsprechende Updates bis zum ersten Quartal 2026 bereitzustellen. Ärzte sollten die Konnektor-Firmware und das PVS frühzeitig aktualisieren.
Wann gilt das nicht?
Erstbescheinigungen erfordern weiterhin eine persönliche Untersuchung. Für PKV-Versicherte existiert kein eAU-System – hier bleibt die klassische Bescheinigung bestehen.
Ärzteversichert informiert Ärzte über technische Anforderungen der eAU-Erweiterung und berät zur Absicherung der digitalen Praxisinfrastruktur.
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