Ab 2026 erhalten alle GKV-Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) im Opt-out-Verfahren, und Ärzte werden verpflichtet, Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne standardmäßig in die ePA einzustellen. Für die ePA-Befüllung werden neue Vergütungsziffern im EBM eingeführt.

Hintergrund

Die wichtigsten Änderungen: Die ePA wird für alle GKV-Versicherten automatisch angelegt, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opt-out). Ärzte müssen Behandlungsdaten innerhalb von 24 Stunden nach dem Patientenkontakt einstellen. Die ePA enthält künftig Befunde, Laborergebnisse, Medikationspläne, Impfdokumentationen und Arztbriefe. Die PVS-Anbieter stellen dafür standardisierte Upload-Schnittstellen bereit. Neue EBM-Ziffern vergüten den Erstbefüllungsaufwand und die laufende Datenpflege. Ärzte erhalten Lesezugriff auf ePA-Daten anderer Behandler, was Doppeluntersuchungen reduziert.

Wann gilt das nicht?

PKV-Versicherte erhalten erst perspektivisch eine ePA – die aktuellen Regelungen betreffen ausschließlich GKV-Versicherte. Patienten, die dem Opt-out widersprochen haben, erhalten keine ePA.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die ePA-Pflichten und berät zur datenschutzkonformen Umsetzung sowie zur Absicherung gegen Cyberrisiken.

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