Ärzte, die die ePA bereits aktiv nutzen, berichten von einer spürbaren Reduktion unnötiger Doppeluntersuchungen und besserer Informationsverfügbarkeit bei Überweisungspatienten. Der größte Erfolgsfaktor ist die nahtlose Integration in das PVS, sodass die ePA-Befüllung automatisch im Dokumentationsworkflow erfolgt.

Hintergrund

Bewährte Tipps aus der Praxis: Die ePA-Befüllung als festen Bestandteil des Behandlungsabschlusses definieren – nicht als nachträgliche Zusatzaufgabe. MFA sollten geschult werden, standardisierte Befunde und Arztbriefe direkt aus dem PVS in die ePA zu übertragen. Die Lesefunktion gezielt nutzen: Vor einer Untersuchung prüfen, ob relevante Vorbefunde anderer Ärzte bereits in der ePA vorliegen. Ein häufiger Fehler: Zu viele unstrukturierte Dokumente hochladen, statt präzise, standardisierte Befunde einzustellen. Die Qualität der ePA-Daten bestimmt deren Nutzen.

Wann gilt das nicht?

Bei Patienten, die dem Opt-out widersprochen haben, entfällt die ePA-Pflicht. Auch bei Notfallbehandlungen kann die ePA-Befüllung nachgeholt werden.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der effizienten ePA-Integration und berät zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen.

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