Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht Ärzten erstmals einen strukturierten, sektorenübergreifenden Zugriff auf Vorbefunde, Laborergebnisse und Medikationspläne ihrer Patienten, was Doppeluntersuchungen vermeidet und die Behandlungssicherheit erhöht. Insbesondere bei multimorbiden Patienten mit mehreren behandelnden Ärzten ist der Informationsgewinn erheblich.

Hintergrund

Vorteile: schnellerer Zugriff auf relevante Patientendaten, Reduktion von Wechselwirkungsrisiken durch vollständige Medikationsübersicht, vereinfachte Kommunikation zwischen Haus- und Fachärzten und die Möglichkeit, Behandlungsverläufe longitudinal nachzuverfolgen. Nachteile: IT-Investitionen für ePA-kompatible Systeme, zusätzlicher Zeitaufwand für die Datenpflege, Datenschutzbedenken hinsichtlich der zentralen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten und die Gefahr der Informationsüberflutung bei umfangreichen Akten. Die Haftungsfrage bei falschen oder veralteten ePA-Einträgen ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Wann gilt das nicht?

Für PKV-Versicherte ist die ePA noch nicht verfügbar. Patienten können per Opt-out widersprechen, sodass für sie keine ePA geführt wird.

Ärzteversichert berät Ärzte zur datenschutzkonformen ePA-Nutzung und empfiehlt passende Cyber-Versicherungen für den Umgang mit digitalen Patientendaten.

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