Ab 2026 wird der elektronische Medikationsplan (eMP) vollständig in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert und um automatische Wechselwirkungsprüfungen erweitert, die Ärzte bei der Verordnung in Echtzeit auf potenzielle Interaktionen hinweisen. Der bisherige eMP auf der eGK wird schrittweise abgelöst.
Hintergrund
Die Integration in die ePA bedeutet: Alle behandelnden Ärzte und Apotheker können den Medikationsplan einsehen und aktualisieren – sofern der Patient dies erlaubt. Die automatische Interaktionsprüfung basiert auf der ABDA-Datenbank und warnt bei kritischen Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Dosierungsfehlern. Für Ärzte vereinfacht sich die Verordnung, da der aktuelle Medikationsplan bei jedem Patientenkontakt automatisch aus der ePA geladen wird. Die PVS-Anbieter integrieren die eMP-Funktionalität in die Verordnungssoftware. Neue EBM-Ziffern vergüten die Aktualisierung des eMP.
Wann gilt das nicht?
PKV-Versicherte ohne ePA-Zugang profitieren nicht von der Integration. Auch bei Patienten, die dem ePA-Opt-out widersprochen haben, bleibt der papierbasierte Medikationsplan bestehen.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die technischen Anforderungen des eMP und berät zur Absicherung gegen Haftungsrisiken bei Verordnungsfehlern.
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