Der elektronische Medikationsplan (eMP) erhöht die Arzneimittelsicherheit erheblich, indem er allen behandelnden Ärzten und Apothekern eine vollständige, aktuelle Übersicht der Medikation bietet und automatische Wechselwirkungsprüfungen ermöglicht. Bei polymedikamentierten Patienten reduziert das nachweislich unerwünschte Arzneimittelereignisse.

Hintergrund

Vorteile: arztübergreifende Transparenz über alle verordneten und frei verkäuflichen Medikamente, automatische Interaktionsprüfungen, standardisierte Darstellung gemäß ABDA-Format und die Möglichkeit, Dosierungsanleitungen für Patienten zu hinterlegen. Der eMP wird ab 2026 in die ePA integriert, was den Zugriff für alle Behandler vereinfacht. Nachteile: Der Pflegeaufwand bei jedem Patientenkontakt (2–5 Minuten), die Abhängigkeit von der Mitwirkung aller beteiligten Ärzte und Apotheker und das Risiko veralteter Einträge, wenn nicht alle Behandler den Plan aktualisieren. Technische Kompatibilitätsprobleme zwischen verschiedenen PVS-Systemen können die Darstellung beeinträchtigen.

Wann gilt das nicht?

Bei Patienten mit weniger als drei Dauermedikamenten ist der eMP nicht verpflichtend und der Zusatznutzen gering. Auch bei Einmalverordnungen in der Notaufnahme ist der eMP-Aufwand unverhältnismäßig.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Haftungsabsicherung bei Medikationsfehlern und zur effizienten Integration des eMP in den Praxisalltag.

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