Ärzte, die ihr Elterngeld erfolgreich optimiert haben, berichten, dass der Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin der wirksamste Hebel ist – der beziehende Elternteil sollte in Steuerklasse III wechseln, da das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird. Selbstständige Ärzte können zusätzlich über die zeitliche Steuerung von Einnahmen und Ausgaben optimieren.
Hintergrund
Wichtige Erfahrungswerte: Angestellte Ärzte sollten Nachtdienste, Bereitschaftsdienste und Bonuszahlungen im Bemessungszeitraum maximieren, um das Nettoeinkommen zu erhöhen. Selbstständige Ärzte können Rechnungen an Privatpatienten zeitlich so steuern, dass hohe Einnahmen in den Bemessungszeitraum fallen. ElterngeldPlus in Kombination mit Partnerschaftsbonus ermöglicht längere Bezugszeiten bei Teilzeittätigkeit. Ein häufiger Fehler: Den Bemessungszeitraum falsch berechnen – bei Angestellten sind es die zwölf Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, deren gemeinsames Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, haben keinen Elterngeldanspruch. Auch bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung ist die Optimierung begrenzt.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Elterngeldplanung und stimmt Versicherungsschutz, Steuerplanung und Elternzeit aufeinander ab.
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