Ärzte im Ruhestand mit substanziellem Anlageportfolio empfehlen eine jährliche Entnahmerate von 3–4 % des Gesamtportfolios, kombiniert mit einem Sicherheitspuffer von zwei bis drei Jahresausgaben in liquiden Anlagen wie Tagesgeld oder kurzlaufenden Anleihen. Diese Strategie schützt davor, in Abschwungphasen Aktienbestände verkaufen zu müssen.
Hintergrund
Bewährte Strategien erfahrener Kolleginnen und Kollegen: Das Bucket-Modell mit drei Töpfen (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) hat sich bei Ärzten als besonders praxistauglich erwiesen. Topf 1 (Tagesgeld) deckt ein bis drei Jahre Lebenshaltungskosten, Topf 2 (Anleihen) drei bis sieben Jahre, Topf 3 (Aktien-ETFs) den Langfristhorizont. Die Entnahme erfolgt primär aus Topf 1, der regelmäßig aus Topf 2 und 3 aufgefüllt wird. Steuerlich empfiehlt sich die gezielte Realisierung von Gewinnen bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags.
Wann gilt das nicht?
Bei Ärzten mit hoher Versorgungswerk-Rente und geringem Kapitalbedarf ist eine formale Entnahmestrategie weniger wichtig. Auch bei Praxisverkaufserlösen gelten andere steuerliche Rahmenbedingungen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Ruhestandsplanung und der Abstimmung von Portfolioentnahmen mit Versorgungswerk, PKV und Steuerstrategie.
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