Ärzte, die ihren Nachlass erfolgreich geplant haben, nutzen die zehnjährige Schenkungsfrist konsequent aus, um Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen – bei einem Freibetrag von 400.000 € pro Kind und Dekade können über 30 Jahre mehr als eine Million Euro steuerfrei übergehen. Die größte Fehlerquelle ist fehlende oder veraltete testamentarische Regelung.

Hintergrund

Bewährte Tipps: Ein notarielles Testament erstellen, das Praxisvermögen, Immobilien und Wertpapierdepots klar zuordnet. Bei Arztpraxen als Einzelunternehmen sollte die Nachfolge im Testament und im Gesellschaftsvertrag (bei Gemeinschaftspraxen) geregelt sein. Versorgungswerk-Ansprüche fallen nicht in den Nachlass, können aber bei manchen Versorgungswerken als Hinterbliebenenrente fortgeführt werden. Lebensversicherungen mit Bezugsrecht fallen ebenfalls nicht in den Nachlass und bieten eine steuereffiziente Übertragungsmöglichkeit.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne wesentliches Privatvermögen oder mit Vermögen unter den Freibeträgen benötigen keine aufwändige Erbschaftsplanung. Auch bei kinderlosen Ärzten gelten andere Überlegungen.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Nachlassplanung und koordiniert die Abstimmung zwischen Testament, Versicherungen und Vermögensstrategie.

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