Niedergelassene Ärzte, die gezielt in sachliche Online-Präsenz investiert haben, berichten von Neupatientenzuwächsen von 15–30 % innerhalb des ersten Jahres – die wirksamsten Maßnahmen sind ein optimiertes Google-My-Business-Profil, eine professionelle Praxis-Website und regelmäßige Fachbeiträge auf Social Media. Entscheidend ist die Einhaltung der Sachlichkeitsgrenze.
Hintergrund
Bewährte Tipps: Das Google-My-Business-Profil vollständig ausfüllen mit Fotos, Öffnungszeiten und Leistungsspektrum – es erscheint bei lokalen Suchanfragen prominenter als die eigene Website. Patientenbewertungen aktiv einfordern und professionell auf negative Bewertungen reagieren. Auf Instagram oder LinkedIn regelmäßig sachliche Fachbeiträge posten, die Kompetenz demonstrieren, ohne anpreisend zu wirken. Vorher-Nachher-Bilder sind nur in bestimmten Fachbereichen und mit Patienteneinwilligung zulässig. Für Anzeigen (Google Ads) gelten dieselben Sachlichkeitsanforderungen wie für andere Werbemaßnahmen.
Wann gilt das nicht?
Werbung mit Erfolgsversprechen, Rabattaktionen für ärztliche Leistungen oder die Hervorhebung einzelner Behandlungsmethoden als „einzigartig" ist berufswidrig. Auch Bewertungsportale können haftungsrechtliche Risiken bergen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu berufsrechtlich sicherer Praxiswerbung und empfiehlt passende Rechtsschutzversicherungen für den digitalen Auftritt.
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