Ab 2026 steigt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente durch die reguläre Rentenanpassung um voraussichtlich 3–4 %, bleibt aber mit durchschnittlich 950–1.100 € monatlich (volle EM-Rente) deutlich unter dem Einkommensniveau von Ärzten – die private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt damit für Ärzte die unverzichtbare Absicherung. Ärzte mit DRV-Befreiung haben zudem keinen EM-Rentenanspruch.
Hintergrund
Die Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der Arzt weniger als drei Stunden (volle EM-Rente) bzw. weniger als sechs Stunden (halbe EM-Rente) täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann – nicht nur der ärztlichen. Die BU zahlt hingegen bei Berufsunfähigkeit im konkreten Arztberuf und bietet keine abstrakte Verweisung auf andere Berufe. Für Ärzte mit Versorgungswerk-Mitgliedschaft entfällt die DRV-EM-Rente – das Versorgungswerk zahlt eine eigene BU-Rente, die jedoch oft nicht ausreicht und durch eine private BU ergänzt werden sollte.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in der DRV versichert geblieben sind (keine Befreiung), haben Anspruch auf EM-Rente. Auch bei Rehaleistungen der DRV können Ärzte profitieren.
Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und der Kombination von Versorgungswerk-BU und privater BU.
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