Ärzte, die einen BU-Fall erlebt haben, betonen einhellig die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, da weder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente noch die Versorgungswerk-BU den Lebensstandard eines Arztes annähernd sichern können. Die private BU sollte mindestens 60–70 % des Nettoeinkommens absichern.
Hintergrund
Erfahrungswerte: Die durchschnittliche Versorgungswerk-BU-Rente beträgt rund 1.500–2.500 € monatlich – bei typischen Fixkosten eines Arzthaushalts von 4.000–8.000 € reicht das nicht. Erfahrene Kollegen empfehlen, die private BU so früh wie möglich abzuschließen (idealerweise im Studium oder PJ), da die Gesundheitsprüfung in jungen Jahren einfacher ist. Wichtig: Einen Tarif mit echter Verzicht auf abstrakte Verweisung wählen, der bei ärztlicher Berufsunfähigkeit leistet, ohne auf andere Berufe zu verweisen. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht spätere Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohem Vermögen können das BU-Risiko teilweise selbst tragen. Auch kurz vor dem Ruhestand lohnt sich ein Neuabschluss selten, da die Laufzeit zu kurz ist.
Ärzteversichert analysiert die individuelle Absicherungslücke und findet den optimalen BU-Tarif für die jeweilige ärztliche Tätigkeit.
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