Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet Ärzten im Vergleich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) den entscheidenden Vorteil, dass sie bei Unfähigkeit zur Ausübung des konkreten Arztberufs leistet, ohne auf andere Tätigkeiten zu verweisen. Die EM-Rente hingegen erfordert eine nahezu vollständige Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Hintergrund
Vorteile der BU: Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit im konkreten Arztberuf, frei wählbare Rentenhöhe (typisch 3.000–6.000 € monatlich), Verzicht auf abstrakte Verweisung und flexible Vertragslaufzeiten. Vorteile der EM-Rente: keine Gesundheitsprüfung bei Zugang, lebenslange Zahlung nach Bewilligung, Anrechnung von Zurechnungszeiten und Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen. Nachteile der EM-Rente: strenge Zugangshürden, niedrige Rentenhöhe (ca. 950–1.100 € volle EM-Rente) und abstrakte Verweisung auf jede Tätigkeit. Nachteile der BU: Gesundheitsprüfung bei Antragstellung, Beiträge von 100–300 € monatlich und mögliche Leistungsstreitigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit DRV-Befreiung haben keinen EM-Rentenanspruch. Auch bei sehr kurzer Beitragszeit (unter fünf Jahre DRV) besteht kein EM-Anspruch.
Ärzteversichert analysiert die individuelle Versorgungslücke und empfiehlt die optimale BU-Absicherung ergänzend zum Versorgungswerk.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →