Ab 2026 erweitern führende Online-Broker und Neobroker ihr Angebot an gebührenfreien ETF-Sparplänen, und die steuerlichen Rahmenbedingungen bleiben mit Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung stabil, sodass der ETF-Sparplan für Ärzte weiterhin eine der kosteneffizientesten Formen des langfristigen Vermögensaufbaus darstellt.
Hintergrund
Die Gebührenentwicklung macht den ETF-Sparplan noch attraktiver: Viele Broker bieten Sparpläne ohne Ausführungsgebühren an, bei ETFs mit Gesamtkostenquoten (TER) von teilweise unter 0,1 %. Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs wird anhand des Basiszinses berechnet, der 2026 voraussichtlich bei 2,0–2,5 % liegt. Ärzte sollten den Freistellungsauftrag optimal aufteilen und thesaurierende ETFs bevorzugen, wenn der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Ein neuer Trend sind ETF-Sparpläne in Rürup-Mänteln, die steuerlich absetzbar sind.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzfristigen Sparzielen (unter fünf Jahre) sind ETF-Sparpläne aufgrund der Kursvolatilität nicht geeignet. Auch bei bestehenden hochverzinsten Schulden ist die Tilgung in der Regel vorteilhafter.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Integration des ETF-Sparplans in die Gesamtfinanzplanung inklusive Versorgungswerk und Steueroptimierung.
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