Ab 2026 werden die Förderprogramme für ärztliche Niederlassungen in unterversorgten Regionen ausgeweitet und die KV-Zulassungsverfahren für Praxisgründer vereinfacht, was den Übergang von der Kliniktätigkeit in die eigene Praxis erleichtert. Zudem verbessern sich die Finanzierungsbedingungen durch spezielle Ärztekredite der Standesbanken.

Hintergrund

Mehrere KVen bieten ab 2026 erhöhte Niederlassungszuschüsse von bis zu 100.000 € für Neugründungen in Mangelgebieten. Die Sicherstellungszuschläge werden regional angepasst, und neue Förderungen für Teilzeitniederlassungen und Job-Sharing-Modelle kommen hinzu. Die Apobank und andere Standesbanken erweitern ihr Angebot an Existenzgründerdarlehen mit günstigeren Konditionen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Auch die MVZ-Gründung wird vereinfacht, sodass Fachärzte leichter in Kooperationsformen starten können.

Wann gilt das nicht?

In überversorgten Gebieten (Sperrgebiet) ist eine Neuzulassung weiterhin nur durch Praxisübernahme möglich. Auch bei fehlendem Facharzttitel kann keine KV-Zulassung beantragt werden.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Existenzgründung mit einem umfassenden Versicherungskonzept und der Koordination aller notwendigen Absicherungen.

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