Ab 2026 verbessern Factoring-Unternehmen für Arzthonorare ihre digitalen Schnittstellen zu gängigen Praxisverwaltungssystemen, sodass die Rechnungsübermittlung nahezu vollständig automatisiert erfolgt. Gleichzeitig passen die Anbieter ihre Gebührenmodelle an die erwartete GOÄ-Reform an, die veränderte Abrechnungssätze mit sich bringen wird.

Hintergrund

Die Digitalisierung des Factoring-Prozesses reduziert den Verwaltungsaufwand in der Praxis erheblich: Rechnungen werden direkt aus dem PVS an den Factoring-Dienstleister übertragen, der Zahlungseingang erfolgt innerhalb von 24–48 Stunden. Neue Anbieter treten in den Markt ein und erhöhen den Wettbewerb, was zu sinkenden Gebühren (aktuell 2–5 % des Rechnungsbetrags) führen kann. Die geplante GOÄ-Reform könnte die Abrechnungsbeträge und damit die Factoring-Volumina verändern, weshalb bestehende Verträge geprüft werden sollten.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit ausschließlich GKV-Patienten nutzen kein Factoring, da die KV-Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung läuft. Auch bei sehr wenigen Privatpatienten lohnt sich Factoring wirtschaftlich oft nicht.

Ärzteversichert vergleicht Factoring-Anbieter für Ärzte und findet das wirtschaftlich günstigste Modell für die individuelle Praxissituation.

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