Factoring für Arzthonorare bietet den Vorteil sofortiger Liquidität, da der Factoring-Dienstleister den Rechnungsbetrag abzüglich Gebühr innerhalb weniger Tage auszahlt, und übernimmt bei echtem Factoring das vollständige Ausfallrisiko (Delkredere). Für Praxen mit hohem Privatpatientenanteil kann das die Liquiditätsplanung erheblich vereinfachen.

Hintergrund

Vorteile: sofortige Zahlung statt wochenlangem Warten, vollständige Auslagerung des Mahnwesens, Übernahme des Ausfallrisikos, planbare Praxisliquidität und Entlastung des Praxisteams von Abrechnungsnachverfolgung. Nachteile: Factoring-Gebühren von 2–5 % des Rechnungsbetrags mindern den Honorarertrag, die Patientenbeziehung kann durch externes Mahnwesen belastet werden, und die Auswahl des richtigen Anbieters erfordert sorgfältigen Vergleich. Bei unechtem Factoring verbleibt das Ausfallrisiko zudem beim Arzt.

Wann gilt das nicht?

Bei ausschließlich GKV-Abrechnung ist Factoring nicht anwendbar. Auch bei sehr geringem Privatpatientenanteil oder exzellenter Zahlungsmoral der Patienten übersteigen die Gebühren den Nutzen.

Ärzteversichert vergleicht Factoring-Lösungen und berät Ärzte zur wirtschaftlich sinnvollsten Liquiditätssteuerung der Praxis.

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